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   OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92   

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https://dejure.org/1992,7151
OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92 (https://dejure.org/1992,7151)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.1992 - 2 W 23/92 (https://dejure.org/1992,7151)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 2 W 23/92 (https://dejure.org/1992,7151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis von Dritten zur Erhebung des Rechtsmittels der Erinnerung bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen eine andere Person im Zusammenhang mit der Entfernung einer benachbarten Mauer; Herrschaftsverhältnisse von Eheleuten bei einem gemeinsamgenutzten Hausgrundstück im Falle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92
    Da die Beschwerde - und auch die weitere Beschwerde nach § 568 Abs. 2 ZPO - gemäß § 570 ZPO auf neue Tatsachen und Beweise gestützt werden kann, ist der Entscheidung über die (weitere) Beschwerde der im Zeitpunkt dieser Entscheidung des Beschwerdegerichts gegebene Sachverhalt zugrunde zu legen (vgl. BVerfG NJW 1982, 1635; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, § 570, Anm. 1; Zöller/Schneider, a.a.O., § 570, Rdn. 4).
  • LG Augsburg, 24.08.1984 - 4 S 2099/84

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Besitzstörung durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92
    Eheleute sind nach der Verkehrsauffassung Mitbesitzer der gemeinsam genutzten Wohnräume wie eines im Eigentum auch nur eines Ehegatten stehenden, gemeinsam zu Wohnzwekcken genutzten Hausgrundstücks (vgl. BGHZ 12, 380, 398 f.; LG Augsburg, NJW 1985, 499; Joost in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1986, § 866, Rdn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 51. Auf1.1992, § 866, Rdn. 3; Soegerl/Mühl, BGB, 12. Aufl. 1990, § 866, Rdn. 6; Staudinger/Bund, BGB, 12. Aufl. 1982, § 866, Rdn. .8).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92
    Eheleute sind nach der Verkehrsauffassung Mitbesitzer der gemeinsam genutzten Wohnräume wie eines im Eigentum auch nur eines Ehegatten stehenden, gemeinsam zu Wohnzwekcken genutzten Hausgrundstücks (vgl. BGHZ 12, 380, 398 f.; LG Augsburg, NJW 1985, 499; Joost in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1986, § 866, Rdn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 51. Auf1.1992, § 866, Rdn. 3; Soegerl/Mühl, BGB, 12. Aufl. 1990, § 866, Rdn. 6; Staudinger/Bund, BGB, 12. Aufl. 1982, § 866, Rdn. .8).
  • RG, 29.10.1894 - IV 165/94

    Umfaßt § 685 C.P.O. nicht bloß Anträge, Einwendungen und Erinnerungen des

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1992 - 2 W 23/92
    Zur Erinnerung nach § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung bzw. das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren ist indes auch ein Dritter dann befugt, wenn er geltend machen kann, durch die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme in einer eigenen rechtlich geschützten Rechtsposition betroffen zu sein (vgl. RGZ 34, 377, 380; Senat, JMB1. NW 1992, 43,.44; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1987, § 14 II, S. 83; Gaul in: Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 1987, § 37 V 3 a, S. 439; Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. 1, 1992, § 766 ZPO, Rdn. 16; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl. 1981, § 766, Rdn. 30, 33; Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl. 1991, § 766, Rdn. 18).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 11 W 13/06

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Vernichtung von

    Entscheidend ist allein, dass jedenfalls Vollstreckungsmaßnahmen nach § 888 ZPO nicht in Betracht kommen, weil die Vernichtung des Materials im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO vorzunehmen ist (vgl. auch Vernichtung eines Programms auf Datenträger - Zöller/Stöber, 25. Auflage, § 887 Rn. 3 Stichwort: "Vernichtung" ; Abriss einer Mauer OLGR 93, 31).
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